Ihr Vorteil
Als von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen können unsere Kunden 50% der von uns erbrachten Leistung mit der Behindertenausgleichsabgabe gem. § 140 SGB IX verrechnen.
Als von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen können unsere Kunden 50% der von uns erbrachten Leistung mit der Behindertenausgleichsabgabe gem. § 140 SGB IX verrechnen.